Mit Google ist es einfach, die Welt zu entdecken. Anhand der Bilder auf unseren Plattformen kannst du Orte in deiner Nähe oder irgendwo auf der Erde ansehen und erkunden. Wir arbeiten immer daran, dass die Aufnahmen gut sind und auch die Orte abbilden, für die sich unsere Nutzer interessieren können.
Street View-Bilder können sowohl von Google als auch von Außenstehenden stammen. Das erkennst du am Namen oder Symbol in der Quellenangabe eines Bildes. Von externen Nutzern aufgenommene und in Google Maps veröffentlichte Bilder sind deren Eigentum oder das Eigentum des von ihnen bestimmten Nachfolgers.
Auf dieser Seite geht es um die Richtlinien für von Google stammende Street View-Bilder. Informationen zu von Nutzern bereitgestellten Street View-Bildern findest du in unserer Richtlinie für von Nutzern erstellte Inhalte in Maps.
Richtlinien für von Google stammende
Street View-Bilder
Wir haben diese Richtlinien für von Google stammende Street View-Bilder ausgearbeitet, damit alle Nutzer von Street View eine rundum positive Erfahrung machen können. In ihnen wird erläutert, wie wir mit unangemessenen Inhalten umgehen und welche Kriterien die auf Google Maps veröffentlichten Street View-Bilder erfüllen müssen. Die Richtlinien werden gelegentlich aktualisiert. Lies dir diese deshalb bitte in regelmäßigen Abständen durch.
In Street View gezeigte Bilder sind keine Echtzeitbilder
Die Street View-Bilder zeigen nur das, was an dem Tag aufgenommen wurde, an dem wir an dem Standort vorbeigekommen sind. Anschließend dauert es mehrere Monate, bis die Aufnahmen fertig bearbeitet sind. Die gezeigten Inhalte können also einige Monate bis mehrere Jahre alt sein. Du hast auch die Möglichkeit, dir anzusehen, wie sich Orte im Lauf der Zeit verändert haben. Diese Archivfunktion steht aber nur für Orte zur Verfügung, an denen wir über viele Jahre hinweg Bilder aufgenommen haben.
Ausschnitte unkenntlich machen
Google ergreift verschiedene Maßnahmen bei der Veröffentlichung von Street View-Bildern in Google Maps, um die Privatsphäre von Einzelpersonen zu schützen.
Wir haben eine Technologie entwickelt, die Gesichter und Kfz-Kennzeichen verpixelt darstellt. Personen sowie Nummernschilder, die auf den von Google bereitgestellten Bildern zu erkennen wären, werden so für Street View unkenntlich gemacht. Wenn dein Gesicht oder dein Nummernschild stärker unkenntlich gemacht werden soll, oder wenn du möchtest, dass dein komplettes Auto oder dein ganzer Körper unkenntlich gemacht werden, kannst du in Street View über "Problem melden" einen entsprechenden Antrag stellen.
Du kannst auch beantragen, dass dein Haus oder deine Wohnung unkenntlich gemacht wird. Bitte beachte, dass die Unkenntlichmachung nicht rückgängig gemacht werden kann und einige nützliche Anwendungsfälle von Street View beeinträchtigen könnte (z.B. die Online-Vermietung/der Online-Verkauf von Immobilien oder die Reiseplanung für Menschen mit eingeschränkter Mobilität).
Wenn Bildmaterial aus deinem Gebiet veröffentlicht ist, kannst du dir die Aufnahme deines Hauses oder deiner Wohnung in Street View ansehen und dann entscheiden, ob du eine Unkenntlichmachung möchtest oder nicht. Solltest du dies wünschen, kannst du einfach auf den Link "Problem melden" in Street View klicken.
Wenn du wünschst, dass dein Haus oder deine Wohnung vor der Veröffentlichung von neuem Bildmaterial unkenntlich gemacht wird, setze dich bitte mit uns in Verbindung und übermittle ausreichende Informationen, damit wir dein Haus oder deine Wohnung identifizieren können. Du kannst entweder einfach dieses Webformular ausfüllen oder uns das ausgefüllte Geodatenkodex-Formular schicken: per E-Mail an [email protected] oder per Post an Google LLC c/o Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Str. 19, 20354 Hamburg, Deutschland. Bitte beachte, dass für jedes Haus bzw. jede Wohnung, die du unkenntlich machen lassen möchtest, eine separate Anfrage zu senden ist. Wenn uns deine Anfrage rechtzeitig vor der Veröffentlichung der neuen Bilder im jeweiligen Gebiet erreicht, wird das Haus oder die Wohnung bereits vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Andernfalls werden wir die Unkenntlichmachung so bald wie möglich vornehmen. Wenn du uns seit dem 7. Juni 2023 bereits eine Anfrage geschickt hast, bleibt diese gültig und du musst keine neue Anfrage stellen.
Datenschutz-Kodex für Geodatendienste
Zur Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung hat Google gemeinsam mit anderen Anbietern den Datenschutz-Kodex für Geodatendienste erarbeitet und unterzeichnet (in Form der Version März 2015).
Durch den Kodex wird eine zentrale Anlaufstelle für Nutzer von Geodatendiensten geschaffen. Auf der Website www.geodatendienstekodex.de kannst du erfahren, wie die Dienste funktionieren, ob deine Stadt erfasst ist, ob neue Aufnahmefahrten geplant sind und welche Rechte du hast.
Die Unterzeichner des Kodex verpflichten sich,
- größtmögliche Transparenz über die Dienste herzustellen
- eine zentrale Informations- und Widerspruchsstelle einzurichten
- eine Datenschutzerklärung an leicht auffindbarer Stelle ihres Internetauftritts zu platzieren
- auf ihrer Website an prominenter Stelle einen Kontakt für die Ausübung der im Kodex eingeräumten Rechte anzugeben
- auf der eigenen Dienste-Website eine leicht verständliche Beschreibung ihres Dienstes zur Verfügung zu stellen
- auf der eigenen Dienste-Website mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen über geplante Aufnahmeverfahren in den genannten kreisfreien Städten und Landkreisen zu informieren
- auf der eigenen Dienste-Website zu informieren, in welchen kreisfreien Städten und Landkreisen bereits Aufnahmen angefertigt wurden und ob das Bildmaterial bereits über das Internet zum Abruf bereit steht
- Berechtigten die unbefristete Möglichkeit einzuräumen, die Unkenntlichmachung ihres Hauses, ihres Kfz-Kennzeichens oder ihres Gesichts ganz oder teilweise zu verlangen (Widerspruch)
Über eine Suchfunktion kannst du feststellen, ob Bilder deines Hauses oder deiner Wohnung von einem oder mehreren Diensten der Unterzeichner genutzt werden. Per Link gelangst du direkt zur Widerspruchsmöglichkeit der Anbieter, wo du bei Bedarf ein bestimmtes Haus, ein Gesicht oder ein Kfz-Kennzeichen unkenntlich machen kannst. Bürger:innen, die über keinen Internetanschluss verfügen, können sich alternativ auch über eine kostenlose Telefonberatung informieren und sich zum Beispiel ein schriftliches Widerspruchsformular zuschicken lassen.
Das Widerspruchsformular in Papierform kannst du dir auch hier herunterladen.
Über mögliche Verstöße gegen den Kodex kannst du dich beim Verein Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V. (SRIW) beschweren: www.sriw.de
Den vollständigen Wortlaut des Datenschutzkodex für Geodatendienste findest du hier.
Als unabhängige Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle überwacht der Verein die Einhaltung des Kodex und unterhält einen mit unabhängigen Experten besetzten Beschwerdeausschuss. Der Beschwerdeausschuss entscheidet über Verstöße und kann Sanktionen verhängen.
Persönliche Daten, die im Rahmen eines Widerspruchs- oder Beschwerdeverfahrens erfasst werden, werden ausschließlich zur Bearbeitung des Widerspruchs /der Beschwerde gespeichert. Nach Abschluss des Widerspruchs- bzw. Beschwerdeverfahrens werden die Daten nur noch zum Zwecke der Dokumentation einer ordnungsgemäßen Bearbeitung und zur eventuellen Lösung von Konflikten mit Interessen Dritter aufbewahrt. Eine Löschung der Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche.
Unangemessene Inhalte
Wenn du auf unangemessene Inhalte stößt, kannst du diese über den Link "Problem melden" melden. Dazu gehören die folgenden Kategorien von Inhalten, sofern sie keinen künstlerischen, didaktischen oder dokumentarischen Wert haben:
Verletzung geistiger Eigentumsrechte
Bilder oder andere Inhalte, die gegen die gesetzlichen Rechte anderer verstoßen, sind nicht zulässig. Dies schließt Urheberrechte ein. Wenn du genauere Informationen benötigst oder einen DMCA-Antrag zu einer Urheberrechtsverletzung senden möchtest, lies dir bitte unsere Hinweise zum Melden von Inhalten bei Google durch.
Sexuell explizite Inhalte
Sexuell explizite Inhalte sind nicht zulässig.
Illegale, gefährliche oder gewaltverherrlichende Inhalte
Google gestattet keine Inhalte, mit denen gegen Gesetze verstoßen wird, gefährliche oder illegale Handlungen gefördert werden oder grafische sowie grundlose Gewalt dargestellt wird.
Belästigung und Drohungen
In Street View werden Belästigungen, Mobbing oder Beleidigungen von Personen nicht geduldet.
Hassrede
Inhalte, mit denen die Gewalt gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund von Volkszugehörigkeit, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht, Alter, Nationalität, Veteranenstatus, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität befürwortet oder gebilligt wird, sind nicht zulässig.
Terroristische Inhalte
Terroristische Organisationen dürfen diesen Dienst für keinerlei Zwecke nutzen, auch nicht für das Anwerben von Mitgliedern. Wir entfernen auch Inhalte, die in Verbindung mit Terrorismus stehen. Dazu zählen solche, in denen zu Terrorakten bzw. Gewalt aufgerufen wird oder Terroranschläge verherrlicht werden.
Gefährdung von Kindern
Google verfolgt in Bezug auf Inhalte, in denen Kinder ausgenutzt oder missbraucht werden, eine Null-Toleranz-Politik. Zu diesen Inhalten zählen alle Darstellungen des sexuellen Missbrauchs und alle Inhalte, in denen Kinder in sexueller Art und Weise gezeigt werden. Sollten dir Inhalte auffallen, bei denen Kinder deiner Ansicht nach missbraucht werden, teile und kommentiere diese nicht – auch nicht mit der Absicht, Google darauf hinzuweisen. Wenn dir solche Inhalte anderswo im Web begegnen, wende dich bitte direkt an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC).
Personenidentifizierbare Informationen
Inhalte, in denen personenidentifizierbare Informationen wie Kreditkartennummern, Krankenakten oder amtliche Ausweise zu sehen sind, sind nicht zulässig. Dies gilt sowohl für deine eigenen Informationen als auch für die anderer Personen.